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Produkte

Als Assekuradeur wurden wir von unseren Versicherungspartnern zum Vertrieb folgender Kfz-Haftpflichtversicherungsprodukte bevollmächtigt: 

1. Kurzzeitkennzeichen

Laufzeit der Versicherungspolice: 1, 2, 3, 5 & 6 Tage

Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands geeignet. Die Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen sind die Hauptuntersuchung (HU) und eine Versicherungsbestätigung bzw. Versicherungspolice, die an die Gütigkeit eines Kurzzeitkennzeichens gebunden ist. Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang für ein Fahrzeug gültig.

2. Ausfuhrkennzeichen

Laufzeit der Versicherungspolice: 9, 15 oder 30 Tage

Das Ausfuhrkennzeichen ist das einzige deutsche Kfz-Kennzeichen, mit dem der offizielle und sichere Export inner- und außerhalb Europas möglich ist. Auf dem weißen Kennzeichen mit schwarzer Schrift befindet sich an der rechten Seite ein roter Längsbalken, in den das Ablaufdatum eingeprägt ist. Für dieses Ausfuhrkennzeichen wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Fahrten sind in die europäischen und außereuropäischen Länder möglich, die auf der Grünen Karte ausgewiesen und nicht durchgestrichen sind. Für alle anderen Länder muss ein separater Versicherungsschutz nach den Vorschriften dieser Länder gekauft werden.